+ Bitte beachtet, dass ab dem 01.04.25 bei der Beantragung von [EJH]-Fördermitteln nachgewiesen werden muss, dass ein fachlich adäquates Schutzkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existiert. Weitere Infos hier +

Zuschüsse für Seminare und Veranstaltungen

 

Gute Bildungsangebote für gute Leute

Die Stadt Hamburg hat ein Interesse daran, dass Gruppenleiter*innen in der Jugendarbeit gut aus- und fortgebildet werden. Deshalb fördert sie Juleica- und andere Seminare innerhalb der Jugendverbände. Außerdem unterstützt sie die Jugendverbandsarbeit im Bereich der außerschulischen Jugendbildung.

 

Was wird gefördert?

  • Teamercard /14+ Seminare
  • Die Aus- und Fortbildung der Ehrenamtlichen durch die Kirchenkreise (Juleica-Seminare).
  • Innerverbandliche Veranstaltungen. (z.B. Veranstaltungen von Jugendvertretungen, Vollversammlungen, Wahlveranstaltungen).
  • Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung - also Seminare und Veranstaltungen der 'politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, technischen oder naturkundlichen Bildung'. Inhaltlich müssen diese Maßnahmen über den 'thematischen und methodischen Alltag' der regulären kirchlichen Jugendarbeit hinaus gehen.

Abend- / Tages- / Wochenend- / Wochenveranstaltungen sind möglich.

 

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind junge Menschen, die ihren Wohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben und die zwischen 6 und 26 Jahre alt sind. Ältere (ab 27 Jahren) und Leitungspersonen werden bei diesem Fördertopf nicht bezuschusst.

Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern können bis zu 33% berücksichtigt werden, wenn sie regelmäßig an Veranstaltungen der Jugendarbeit in Hamburg teilnehmen.

Bei Juleica-Erstausbildungen entfällt die Altersbegrenzung. Es können hier also beliebig viele Begleitpersonen und Teamer*innen über 27 Jahren gefördert werden.

 

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Seminare oder Veranstaltungen, „die überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben.“ Also alles, was im engerem Sinne kirchlichen Zwecken dient, wie katechetische (z.B. Konfirmand*innen) / religionspädagogische (z.B. Kirche entdecken) / missionarische (z.B. Jugendgottesdienste) Arbeit ist nicht förderungsfähig. All das müssen wir als Kirche und Gemeinden selbst finanzieren. Bei der [EJH]-Förderung handelt es sich ja um Steuermittel, die vom Staat kommen.
  • Freizeiten und internationale Jugendbegegnungen. Für sie gibt es gesonderte Förderungswege (s. Wandereuro und EKS/HZE-Zuschuss).
  • Seminare oder Veranstaltungen, 'die gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden.'

 

Wie berechnet sich der Zuschuss?

Aufgrund der Fülle der Anträge können pro Seminar / Veranstaltung nicht mehr als 2.500,- € ausgeschüttet werden. Die Juleica-Seminare bilden hier eine Ausnahme.

Der Maximalzuschuss pro zuschussberechtigter Person beträgt:

  • 8,- €  bei Veranstaltungen / Seminaren von zwei bis unter sechs Stunden
  • 18 €  bei Veranstaltungen / Seminaren von mindestens sechs Stunden ohne Übernachtung
  • 37,50,- € pro Tag bei Veranstaltungen / Seminaren mit Übernachtung

Bezuschusst werden Sach-, Organisations- und Honorarausgaben. Dabei werden die Ausgaben bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe anerkannt. Kosten, die nicht über einen Beleg nachgewiesen werden können, werden demnach nicht anerkannt. 20 % der Ausgaben müssen aus Eigenmitteln und/ oder Einnahmen getragen werden.

Bei Einsatz von Referent*innen sind die Ausgaben im Rahmen der jeweils gültigen Höchstsätze zuwendungsfähig. Die aktuellen Höchstsätze werden regelmäßig von der Sozialbehörde bekannt gegeben. Der aktuelle Stand ist seit Oktober 2021 gültig.

  • Honorar-Tabelle

 

Ein Berechnungsbeispiel

Für ein Wochenendseminar (3 Tage, 2 Übernachtungen) mit 10 Teilnehmer*innen bestehen Gesamtkosten von 1.500,- €. Bezuschusst werden nur die auf der Teilnehmendenliste (und nur die zählt) mit eigener Unterschrift erfassten Personen. Wenn also dort 10 Menschen unterschrieben haben, gilt folgende Berechnung:


3 Tage X 10 (Personen) X 37,50  € = 1.125,- € maximal möglicher Zuschuss.


Wichtig ist, dass Eigenmittel (Teilnehmer*innenbeiträge, Eigenmittel der Gemeinde, andere Einnahmen) in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten eingebracht werden müssen, also:


Gesamtkosten: 1.500 € (= 100%) -  20% Eigenmittel: 300 € = 1.200,- €

Da die nachgewiesenen Gesamtkosten minus dem Eigenanteil über dem Maximalzuschuss von 1.125 € liegen, wird der maximale Zuschuss gewährt. Wäre der Betrag geringer als der Maximalzuschuss, würde ein Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Gesamtkosten minus dem Eigenanteil ausgeschüttet werden.

 

Formulare zum Download

 

Seminarantrag und -Abrechnung

Bitte spätestens eine Woche VOR Beginn der Veranstaltung unterschrieben per Mail (als Scan) oder Post an die [EJH] schicken. Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular muss eine kurze sachliche Begründung zur Zielsetzung, zu Inhalten und Methoden mit eingereicht werden.

Bitte spätestens vier Wochen nach Beginn der Veranstaltung unterschrieben per Mail (als Scan) oder Post an die [EJH] schicken. Sämtliche Belege über die abgerechneten Kosten sind in Kopie beizulegen. Außerdem muss die Teilnehmendenliste von allen ausgefüllt und unterschrieben und von dem*der Antragsteller*in unterschrieben mit eingereicht werden. Bei Online-Seminaren müssen alle TN in die Liste eingetragen werden, unterschreiben muss nur die Leitung. Bei Seminaren, die mehrtägig an Einzeltagen durchgeführt werden, muss für jeden Termin eine Teilnehmendenliste von allen Teilnehmenden unterschrieben werden - eine Liste für alle Termine reicht nicht aus.

 

Seminarantrag und -Abrechnung für Juleica-Schulungen

Es gelten die gleichen Bedingungen zur Beantragung und Abrechnung wie bei den allgemeinen Seminaren (s. oben)

 

 

 

Noch Fragen?

In der Praxis ergeben sich immer noch Fragen. Bitte wendet Euch an unser [EJH]-Büro:

Tel: 040 / 306 20 13 70

info(at)ejh-online.de

Königstraße 54, 22767 Hamburg

Viel Erfolg!