+ Bitte beachtet, dass ab dem 01.04.25 bei der Beantragung von [EJH]-Fördermitteln nachgewiesen werden muss, dass ein fachlich adäquates Schutzkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existiert. Weitere Infos hier +
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Zuschussformulare und Unterlagen
Teilnehmendenlisten
Vorlagen für Teilnehmendenlisten, die für jegliche Freizeiten- und/oder Seminarzuschüsse vollständig mit ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Es gibt 2 Varianten: die komplette Teilnehmendenliste (alle Daten auf einer Liste) und die Teilnehmendenliste, Teil 1 und 2. Bei letzterer sind beide Listen zusammen ausgefüllt mit der gleichen Reihenfolge der Teilnehmenden einzureichen. Beim Ausfüllen beider Varianten ist darauf zu achten, dass der Datenschutz befolgt wird (d.h. jeder liest/bearbeitet nur seine eigenen Daten).
Wandereuro 2025:
Antragsformular 2025 (bis 4 Wochen nach der Freizeit inkl. Teilnehmendenlisten einreichen)
EKS/HZE 2025:
Hier findet ihr das Antrags- und Abrechnungsformular, sowie das Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung:
- Antragsformular LFP 2.3.2.2. (EKS/HzE)
- Formular Prüfung Zuschussberechtigung
- Formular zur Abrechnung LFP 2.3.2.2. (EKS/HzE) (inkl. Teilnehmendenlisten und Kopien aller Abrechnungsbelege einreichen)
Seminare 2025:
Hier findet ihr das Antrags- und Abrechnungsformular für Seminare und entsprechende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
- Seminar-Antrag (spätestens eine Woche VOR dem Seminar einreichen)
- Seminar-Abrechnung (bis 4 Wochen nach dem Seminar inkl. Teilnehmendenlisten und Kopien aller Abrechnungsbelege einreichen)
Juleica-Schulungen 2025 (betrifft Erstausbildung, keine Verlängerungen):
- Seminar-Antrag Juleica-Schulung (spätestens eine Woche VOR dem Seminar einreichen)
- Seminar-Abrechnung Juleica-Schulung (bis 4 Wochen nach dem Seminar inkl. Teilnehmendenlisten und Kopien aller Abrechnungsbelege einreichen)
Sonderurlaub / Verdienstausfall
Für ehrenamtliche Tätigkeit auf Freizeiten und Juleica-Schulungen können Sonderurlaub und Ausgleich bei Verdienstausfall beantragt werden. Dazu bitte die folgenden Formulare verwenden und zusammen mit einer Bestätigung des Freizeitenträgers (i.A. der Kirchengemeinde) über die ehrenamtliche Tätigkeit auf dieser Freizeit bei der [EJH] einreichen - die Unterlagen werden hier geprüft und an die Stadt Hamburg weitergeleitet.
Wichtige Bedingungen: Man muss eine gültige Jueica besitzen + die Freizeit wird von der Stadt Hamburg bezuschusst (z.B. über Wandereuro) + der beantragte Sonderurlaub / Verdienstausfall darf 12 Tage jährlich nicht überschreiten.