Sonderurlaub und Verdienstausfall

 

Sonderurlaub

Du bist ehrenamtlich aktiv? Dann steht dir Sonderurlaub zu! Und zwar maximal 12 Tage pro Jahr. Diesen zu beantragen ist dein Recht und nur wenn "zwingendes betriebliches Interesse" dem entgegen steht, kann dir der Sonderurlaub verwehrt werden. Der Sonderurlaub soll Jugendgruppenleiter*innen ermöglichen, Ferienfreizeiten zu leiten bzw. zu betreuen, ohne dass diese ihren Erholungsurlaub verwenden müssen. Für mehr Infos findest du hier den Gesetzestext zum Sonderurlaub.

Für die Beantragung des Sonderurlaubs müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

1) Gültige Juleica bzw. vorliegender Antrag auf Ausstellung der Juleica

2) Die Maßnahme muss durch [EJH] Fördermittel von der Hamburger Sozialbehörde gefördert werden (frag einfach die Leitung)

3) Der Sonderurlaub muss 4 Wochen vorher beantragt werden.

Zur Beantragung einfach die Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter*innen ausfüllen und an die [EJH] schicken (Königstraße 54, 22767 Hamburg, info(at)ejh-online.de). Wir leiten die Stellungnahme dann an die Behörde weiter.

 

Verdienstausfall

Der Sonderurlaub ist erst einmal unbezahlt. Jugendleiter*innen, die bereits einen Antrag auf Sonderurlaub nach den oben genannten Kriterien bewilligt bekommen haben, können aber bei der Hamburger Sozialbehörde einen Antrag auf Verdienstausfall stellen. Verdientsausfall steht ebenso Teilnehmer*innen einer Erstausbildung zum*zur Jugendgruppenleiter*in zu, sofern diese Sonderurlaub erhalten.

Für maximal 12 Tage Sonderurlaub können zum Zweck der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit im Jahr erstattet werden:

  • die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung
  • der durch den Arbeitgeber in der tatsächlichen Höhe nachgewiesene Verdienstausfall bis maximal 60,00 € pro Sonderurlaubstag.

Der Sonderurlaub kann auf höchstens drei Veranstaltungen im Jahr verteilt werden. Anträge auf Verdienstausfallentschädigung müssen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme gestellt werden. Spätester Eingang ist der 1.12. des laufenden Jahres.

Zur Beantragung auch hier das Formular ausfüllen, bzw. vom Betrieb ausfüllen lassen und dann an die [EJH] (Königstraße 54, 22767 Hamburg, info(at)ejh-online.de) schicken. Wir leiten es an die Behörde weiter.