Sonderurlaub und Verdienstausfall

 

Du bist ehrenamtlich aktiv? Dann steht dir Sonderurlaub zu! Und zwar maximal 12 Tage pro Jahr. 

Diesen zu beantragen ist dein Recht und nur wenn "zwingendes betriebliches Interesse" dem entgegen steht, kann dir der Sonderurlaub verwehrt werden. 

Für die Beantragung des Sonderurlaubs müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

1) Gültige Juleica

2) Die Maßnahme muss durch [EJH] Fördermittel von der Hamburger Sozialbehörde gefördert werden (frag einfach die Freizeitleitung)

3) Der Sonderurlaub muss 4 Wochen vorher beantragt werden.

 

Zur Beantragung einfach die Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter*innen ausfüllen und an die [EJH] schicken (Königstraße 54, 22767 Hamburg). Wir leiten die Stellungnahme dann an die Behörde weiter.

 

Für mehr Infos findest du hier den Gesetzestext zum Sonderurlaub.

 

Der Sonderurlaub ist unbezahlt. Du kannst aber bei der Hamburger Sozialbehörde einen Antrag auf Verdienstausfall stellen. Dieser berechnet sich nach deinem Einkommen (und beträgt max. 50 Euro pro Tag).

Zur Beantragung auch hier das Formular ausfüllen, bzw. vom Betrieb ausfüllen lassen und dann an die [EJH] (Königstraße 54, 22767 Hamburg) schicken. Wir leiten es an die Behörde weiter.