[EJH] Wir ist wo du bist

Die [EJH] ist ein eigenständiger Jugendverband, der die Interessen der Ehrenamtlichen der evangelischen Jugendarbeit in Hamburg vertritt. Das Motto der [EJH] lautet: „Wir ist wo Du bist!“. Damit ist gemeint, dass überall in Hamburg, wo sich Kinder und Jugendliche in evangelisch-lutherischen oder evangelisch-reformierten Kirchen einbringen und beteiligen oder auch einfach nur mitmachen und Spaß haben, sind 'wir' – entsteht "Evangelische Jugend Hamburg". Wenn Du also auf eine Ferienfreizeit fährst oder in deiner Gemeinde ein Kicker-Turnier veranstaltest oder am Buß- und Bettag teilnimmst oder dich in einem Jugendausschuss engagierst, dann bist Du Teil der [EJH]!

Zu verknüpfen, was vor Ort in den Gemeinden geschieht, die guten Ideen zu verstärken und zu unterstützen und durch die Zusammenarbeit weiter zu entwickeln, dazu ist die [EJH] da.

Partizipation

Eine Aufgabe der [EJH] ist die Schaffung von Möglichkeiten und Strukturen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen. (vgl. Satzung der [EJH])
Dazu beruft sich die [EJH] auf den Artikel 12 der Verfassung der Nordkirche:

Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
Vom 7. Januar 2012

Artikel 12: Kinder und Jugendliche

Artikel 12 erklärt:

Verfassung der Nordkirche = gilt für alle Institutionen und vor allem für alle Ev.-Luth. Kirchengemeinden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Kinder und Jugendliche = alle von 6 bis 27 Jahren, müssen kein Mitglied in einer Kirchengemeinde sein

sind = also keine Frage, ob oder wann, sondern unbedingt und in jedem Fall

in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, = welche "Belange" betreffen Kinder und Jugendliche bei Euch im Gemeindeleben?

an der Entscheidungsfindung = also wirklich mitentscheiden!

angemessen = auf die Situation und den Sachverhalt bezogen und rechtzeitig VOR der Entscheidung

und in altersgerechte Form = z.B. sollten Kinder nicht nachts um 21:30h in einer staubtrockenen Sitzung vor 20 alten Menschen reden müssen…

zu beteiligen.

Mitgestaltung vor Ort

Eine Möglichkeit für die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen kann der Jugendausschuss sein.

Die Verfassung der Nordkirche regelt die Bildung von Ausschüssen. Er kann entweder vom Kirchengemeinderat (Kirchenvorstand) eingesetzt und mit bestimmten Kompetenzen ausgestattet werden (1-3) - oder er bildet sich selbständig und wird dann vom Kirchengemeinderat anerkannt und begleitet (4).

Artikel 33: Ausschüsse
(1) Der Kirchengemeinderat kann Orts- und Fachausschüsse bilden, wenn seine Gesamtverantwortung nicht beeinträchtigt wird.
(2) Ausschüssen, die aus der Mitte des Kirchengemeinderates gebildet werden, kann für bestimmte Aufgabenbereiche die Entscheidungskompetenz übertragen werden.
(3) Ausschüssen, die nicht ausschließlich aus der Mitte des Kirchengemeinderates gebildet werden, kann die Entscheidung für einzelne Aufgaben übertragen werden.
(4) Aus freier Initiative gebildete Arbeitskreise können vom Kirchengemeinderat als Ausschüsse anerkannt werden. Der Kirchengemeinderat entsendet ein Mitglied.
(5) Das Nähere wird durch Kirchengesetz oder aufgrund eines Kirchengesetzes geregelt.

Eng verbunden: Jugendausschuss & Jugendverband

Das Verhältnis von Jugendausschüssen und dem Jugendverband wird in der Satzung der [EJH] geregelt. Die Ehrenamtlichen aus der Gemeindebasis haben mit der 2010 neu formulierten Satzung der [EJH] ein großes Gewicht im Aufbau des Jugendverbandes erhalten:

3. Organe der EJH

3.1 Die Organe der EJH sind:
•    Jugendausschüsse oder Jugendvertretungen
•    Vollversammlung
•    Vorstand

3.2 Die Jugendausschüsse oder Jugendvertretungen in den Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen.
    a. Sie arbeiten an den jeweiligen Schwerpunktthemen und diskutieren die Arbeit, Projekte und Aufgaben der EJH in den jeweiligen Ebenen der Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen.
    b. Sie werden regelmäßig über die Arbeit der EJH durch den Vorstand informiert.
    c. Sie entsenden ihre VertreterInnen in die VV (Vollversammlung der EJH) entsprechend dem Schlüssel unter 3.3.c.)

3.3 Die Vollversammlung der EJH (VV)
Sie berät und beschließt Aufgaben, Projekte und Fragen gesamtverbandlichen Interesses.
Die VV nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und erteilt ihm auf Antrag Entlastung.
Die VV setzt sich aus den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der Jugendausschüsse bzw. Jugendvertretungen der Gemeinden,Regionen, Kirchenkreise und einem/r ehrenamtlichen VetreterIn des Nordelbischen Jugendausschusses oder der Nodelbischen Jugendvertretung zusammen.

  • Stimmberechtigt in der VV sind:
    • Die anwesenden VertreterInnen der Gemeinden oder Regionen mit jeweils einer Stimme pro Gemeinde oder Region. Es können nicht mehr Stimmen aus einer Region wahrgenommen werden, als Gemeinden zu einer Region gehören.Die anwesenden VertreterInnen der beiden Kirchenkreise (Hamburg-West / Südholstein, Hamburg-Ost) mit je drei Stimmen.
    • Der / die VertreterIn des Nordelbischen Jugendausschusses mit einer Stimme.
  • EJH-Vorstandsmitglieder und der / die BildungsreferentIn der EJH sowie die MitarbeiterInnen der Jugendarbeit auf Kirchenkreisebene und die / der VertreterIn des Nordelbischen Jugendpfarramtes nehmen mit beratender Stimme teil.