+ Bitte beachtet, dass ab dem 01.04.25 bei der Beantragung von [EJH]-Fördermitteln nachgewiesen werden muss, dass ein fachlich adäquates Schutzkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existiert. Weitere Infos hier +

 

Förderung inklusiver Jugendarbeit

Um allen jungen Menschen die gleichberechtigte Möglichkeit zu geben an Angeboten der Jugendverbandsarbeit zu partizipieren, werden gemäß Landesförderplan 2.3.1.7. Maßnahmen gefördert, die eine vollumfängliche Teilnahme und Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung ermöglichen.


Zur Herstellung von barrierefreien Rahmenbedingungen werden u.a. gefördert:

  • Ausgaben für personale Kommunikationshilfen (Gebärdensprachdolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen und technische Kommunikationsassistent*innen),
  • Ausgaben für Arbeitsmaterialien in leichter Sprache,
  • Leihgebühren für technisches Equipment,
  • Unterbringung von Assistenzpersonal in Tagungshäusern,
  • Ausgaben für die Kooperation und Netzwerkarbeit mit anderen Trägern, die über ausgewiesene Expertise in der Inklusionsarbeit verfügen,
  • weitere Ausgaben für Maßnahmen, die einen Beitrag zu inklusiver Jugendarbeit leisten.

Bei Interesse an dieser Förderung bitte zunächst die Bildungsreferentin der [EJH], Hannah Behringer, kontaktieren: Tel. 01512 6250124