+ Bitte beachtet, dass ab dem 01.04.25 bei der Beantragung von [EJH]-Fördermitteln nachgewiesen werden muss, dass ein fachlich adäquates Schutzkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existiert. Weitere Infos hier +
Der Zuschuss für einkommensschwache Familien und junge Menschen in HZE
Was wird gefördert?
Der EKS/HZE-Zuschuss kann nur für Freizeiten ab einer Reisedauer von 7 Tagen beantragt werden. Kürzere Freizeiten können hier gemäß der Vorgaben der Sozialbehörde nicht berücksichtigt werden.
Wer wird gefördert?
Bei diesem Zuschuss richtet sich die Förderung nicht an die 'Freizeit als Ganzes' sondern an die einzelnen Teilnehmenden, die sich den Teilnahmebeitrag nicht leisten können.
Dies sind z.B. Teilnehmende, deren Erziehungsberechtigte Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Und auch Kinder und Jugendliche, die woanders als in ihrer Familie untergebracht und betreut werden (Hilfen zur Erziehung - HzE). Aber auch viele Familien mit einem geringen Einkommen können zuschussberechtigt sein. Deshalb sollte den Familien schon in der Ausschreibung oder bei Info-Abenden Mut gemacht werden, sich berechnen zu lassen, ob die Teilnahme ihres Kindes entsprechend zuschussberechtigt ist.
Um den Anspruch der einzelnen Familien zu prüfen, findet eine individuelle Einkommensprüfung statt. Dazu dient das von der Hamburger Behörde stammende Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung. Dieses wird in den Kirchengemeinden bzw. Kirchenkreisen von der antragsstellenden Person ausgefüllt. Alle Angaben müssen von den Erziehungsberechtigten mit Belegen nachgewiesen werden. Diese dürfen lediglich eingesehn, aber nicht archiviert werden (Datenschutz). An die [EJH] geht nur das Berechnungsformular mit Unterschrift und Stempel der Kirchengemeinde / des Trägers. Die Einkommensgrenzen sowie der Eltern- bzw. Eigenbeitrag für Anspruchsberechtigte werden jährlich im Merkblatt für Ferienfreizeiten der Stadt Hamburg veröffentlicht.
Zuschussformulare
Antrag
Antragsformular LFP 2.3.2.2. (EKS/HzE)
Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung
Bitte beide Formulare zusammen spätestens 1 Woche vor Freizeitbeginn per Mail (Scan an verwaltung(at)ejh-online.de) oder Post an die [EJH] schicken. Bitte keine einzelnen Prüfungsformulare an die [EJH] schicken, da sie oft nicht eindeutig zur 'richtigen' Freizeit zuzuordnen sind - immer das Antragsformular mit hinzufügen und ggf. vermerken, dass es sich um ein Update handelt.
Wenn es bei eurer Freizeit mehr als eine Person gibt, die zuschussberechtigt ist sammelt bitte alle Berechnungsformulare und schickt sie gebündelt an uns.
Abrechnung
Formular zur Abrechnung für den Zuschuss gem. LFP 2.3.2.2. (EKS/HzE)
Spätestens 4 Wochen nach Freizeitende bitte das Formular per Mail (Scan an verwaltung(at)ejh-online.de) oder per Post zur Abrechnung an die [EJH] schicken. Anbei müssen die Kopien sämtlicher Ausgaben-Belege sein. Die von allen Teilnehmenden ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmendenliste benötigen wir in jedem Fall im Original. Hier reichen ein Scan oder eine Kopie nicht aus.
Bitte bündelt diese Abrechnung mit eurem Wandereuo-Antrag für alle nicht EKS-/HzE-bezuschussten Teilnehmenden, sofern ihr diesen Zuschuss auch erhalten möchtet! Es reicht eine gemeinsame Teilnehmendenliste für beide Zuschüsse.
Noch Fragen?
In der Praxis ergeben sich immer noch Fragen. Bitte wendet Euch an unser [EJH]-Büro:
Tel: 040 / 306 20 13 70
verwaltung(at)ejh-online.de
Königstraße 54, 22767 Hamburg
Viel Erfolg!