Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt
Uns liegt die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Jugendarbeit am Herzen. Um diese wirksam in unseren jugendverbandlichen Strukturen zu etablieren, nehmen Schutzkonzepte, die auf Orte und Formate der Jugendarbeit zugeschnitten sind, eine besonders wichtige Rolle ein:
- Sie beleuchten Risiken und Strategien zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Sie schaffen eine Verbindlichkeit für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zu dieser Thematik
- Sie benennen konkrete Handlungsschritte bei Vorfällen von grenzüberschreitendem Verhalten und sexualisierter Gewalt sowie wichtige Anlaufstellen für Unterstützung und Beratung.
Ihre Umsetzung trägt maßgeblich dazu bei, eine sichere Umgebung für junge Menschen und ein respektvolles, grenzachtendes Miteinander zu schaffen.
Der Vorstand der [EJH] hat daher mit Beschluss vom 12.04.2023 entschieden, die Weitergabe der jungendverbandlichen Fördermittel, die die [EJH] über den hamburger Landesförderplan erhält mit einer Übergangsphase von etwa 1,5 Jahren zum 01.01.2025 an bestehende Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Jugendarbeit zu knüpfen. Gleiche Maßstäbe gelten dann selbstverständlich auch für die hamburgweiten, übergemeindlichen Projekte der [EJH].
Mit diesem Schritt möchten wir dazu beitragen, bereits bestehende rechtliche Grundlagen zu erfüllen: Innerhalb der Nordkirche ist die Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten durch alle kirchlichen Träger bereits seit 2018 im Präventionsgesetz geregelt und mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 sind Schutzkonzepte gemäß als fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung in Einrichtungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in § 79a SGB VIII explizit benannt. Das Vorhandensein eines Schutzkonzepts ist zudem Voraussetzung im Anerkennungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe (ein Status, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts automatisch zukommt).
Unsere Schutzkonzepte
Hier findet ihr die Schutzkonzepte für die Jugendverbandsarbeit und die zugehörigen Projekte der [EJH] auf Landesebene (hamburgweit, übergemeindlich):
- Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Vorstandsarbeit
- Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten im Rahmen der Jugendfreizeit teenscamp
Für die Jugendverbandsarbeit der gemeindlichen Jugenden in Hamburg liegt die Verantwortung für die Erstellung von Schutzkonzepten bei den Kirchengemeinden.