Die Hamburger Sozialbehörde fördert die Jugendverbandsarbeit auf der Grundlage des achten Sozialgesetzbuchs. Dort heißt es in § 12 Absatz 2:

In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

Die Hamburger Sozialbehörde bezuschusst daher etwa Seminare (Bildungsarbeit) und Freizeiten (Jugenderholung), die im Rahmen der Jugendverbandsarbeit stattfinden. Grundlage hierfür ist der Landesförderplan.