Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt
Uns liegt die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Jugendarbeit am Herzen. Um diese wirksam in unseren jugendverbandlichen Strukturen zu etablieren, nehmen Schutzkonzepte, die auf Orte und Formate der Jugendarbeit zugeschnitten sind, eine besonders wichtige Rolle ein:
- Sie beleuchten Risiken und Strategien zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Sie schaffen eine Verbindlichkeit für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zu dieser Thematik
- Sie benennen konkrete Handlungsschritte bei Vorfällen von grenzüberschreitendem Verhalten und sexualisierter Gewalt sowie wichtige Anlaufstellen für Unterstützung und Beratung.
Ihre Umsetzung trägt maßgeblich dazu bei, eine sichere Umgebung für junge Menschen und ein respektvolles, grenzachtendes Miteinander zu schaffen.
Schutzkonzepte als Förderkriterium - Die wichtigsten Infos für euch in Kürze:
Der Vorstand der [EJH] hat mit Beschluss vom 12.04.2023 entschieden, die Weitergabe der jungendverbandlichen Fördermittel, die die [EJH] über den hamburger Landesförderplan erhält, an bestehende Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Jugendarbeit zu knüpfen. Die Regelung greift zum 01.04.2025.
Gleiche Maßstäbe gelten dann selbstverständlich auch für die hamburgweiten, übergemeindlichen Projekte der [EJH].
Mit diesem Schritt möchten wir dazu beitragen, bereits bestehende rechtliche Grundlagen zu erfüllen: Innerhalb der Nordkirche ist die Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten durch alle kirchlichen Träger bereits seit 2018 im Präventionsgesetz geregelt und mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 sind Schutzkonzepte gemäß als fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung in Einrichtungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in § 79a SGB VIII explizit benannt. Das Vorhandensein eines Schutzkonzepts ist zudem Voraussetzung im Anerkennungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe (ein Status, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts automatisch zukommt).
Ab wann greift die Regelung?
- Die Regelung wird zum 01.04.2025 umgesetzt. Förderanträge, die nach diesem Termin eingehen, wird die [EJH] nur noch bewilligen, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt (bzw. in der Übergangzeit eine individuelle Absprache) vorliegt.
Was, wenn das Schutzkonzept sich noch in der Erarbeitung befindet?
- In einzelnen Ausnahmen, die ausschließlich in Absprache mit der [EJH] getroffen werden können, wird es für Gemeinden und Kirchenkreise, die sich bereits in einem gelingenden Prozess der Konzepterstellung befinden, aber noch kein fertiges Schutzkonzept vorlegen können, eine Übergangsregelung bis 31.12.2025 geben.
Wie und durch wen werden die Schutzkonzepte geprüft?
- Die fachliche Prüfung der Schutzkonzepte übernimmt die jeweilige Fachstelle für Prävention eures Kirchenkreises. Dort sollte euer Schutzkonzept mit etwas Vorlauf zum 01.04.25 vorliegen. Wir haben den Vorsitzenden der KGR im Januar eine Mail geschickt, in der sich u.a. eine Selbstauskunft zum Stand des Schutzkonzeptes und eine schriftliche Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten an die [EJH] befindet. Diese muss ausgefüllt und unterzeichnet an die [EJH] zurückgeschickt werden. Anschließend darf die [EJH] von der Fachstelle für Prävention eures Kirchenkreises darüber informiert werden, ob dort ein fachlich adäquates Schutzkonzept vorliegt bzw. ein Erarbeitungsprozess läuft. Wird das Einverständnis zur Weitergabe der Daten nicht gewährt, können wir als [EJH] leider zukünftig keine Zuschüsse an euch auszahlen.
Unsere Schutzkonzepte
Hier findet ihr die Schutzkonzepte für die Jugendverbandsarbeit und die zugehörigen Projekte der [EJH] auf Landesebene (hamburgweit, übergemeindlich):
- Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Vorstandsarbeit
- Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten im Rahmen der Jugendfreizeit teenscamp
Für die Jugendverbandsarbeit der gemeindlichen Jugendgruppen in Hamburg liegt die Verantwortung für die Erstellung von Schutzkonzepten bei den Kirchengemeinden.