+ Bitte beachtet, dass ab dem 01.04.25 bei der Beantragung von [EJH]-Fördermitteln nachgewiesen werden muss, dass ein fachlich adäquates Schutzkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existiert. Weitere Infos hier +
Wandereuro - der allgemeine Zuschuss zu Freizeiten (LFP 2.3.2.1)
Was wird gefördert?
- Mit dem Wandereuro-Zuschuss wird pauschal die Freizeitarbeit von jungen Menschen gefördert. Egal, wie viel ihr tatsächlich an Kosten habt oder an Teilnahmebeiträgen nehmt - der Zuschuss pro Person und Tag ist immer der gleiche. Deshalb brauchen wir bei diesem Fördertopf keine Ausgabenbelege von euch.
- Die Freizeit muss zwischen 3 und 21 Tage lang sein (An- und Abreisetag sind je 1 Tag). Sie darf religiöse Inhalte haben, muss aber gleichzeitig eindeutig Jugendverbandsarbeit und darf keine reine Konfiarbeit sein. Daher können Freizeiten mit offensichtlichen Titeln, wie 'Konfirmand*innenfreizeit' nicht als zuschussberechtigt anerkannt werden.
Wer wird gefördert?
- Die zuschussberechtigten Teilnehmenden müssen zwischen 6 und 26 Jahren alt sein.
- Die zuschussberechtigten Teilnehmenden müssen überwiegend in Hamburg wohnen. Maximal 33% dürfen auch woanders gemeldet sein, wenn sie regelmäßig an Veranstaltungen der Jugendarbeit in Hamburg teilnehmen.
- Sofern die Gruppe mindestens eine Größe von 8 Teilnehmenden hat, werden auch 2 Begleitpersonen über 26 Jahre gefördert. Ab 18 Teilnehmenden sind es 3 Betreuungspersonen, ab 26 Teilnehmenden 4 Betreuungspersonen. Bei größeren Gruppen wird entsprechend verfahren.
- WICHTIG: Teilnehmende, für die ein Zuschuss nach LFP 2.3.2.2 (EKS/HzE) beantragt wurde, können für den Wandereuro-Zuschuss nicht berücksichtigt werden.
Mit welcher Zuschusshöhe kann gerechnet werden?
Die Fördersätze pro Teilnehmer*in betragen je Tag 5,00 € bei einer Dauer von mindestens 3 und höchstens 21 Tagen.
Zuschussformular
Antragsformular Wandereuro 2025
Beim Wandereuro funktioniert das Antragsformular gleichzeitig als Abrechnungsformular, da der Zuschuss unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben während der Freizeit gewährt wird. Wir bekommen also nur ein Formular von euch und das schickt ihr uns nach der Freizeit.
Bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per Mail (Scan an verwaltung(at)ejh-online.de) oder Post an die [EJH] schicken zusammen mit einer von allen Teilnehmenden komplett ausgefüllten und unterschriebenen Teilnehmendenliste.
Beides zusammen muss bis spätestens 4 Wochen nach dem Freizeitende bei der [EJH] vorliegen. Ihr werdet dann schriftlich über die Zuschusshöhe informiert.
Noch Fragen?
In der Praxis ergeben sich immer noch Fragen. Bitte wendet Euch an unser [EJH]-Büro:
Tel: 040 / 306 20 13 70
verwaltung(at)ejh-online.de
Königstraße 54, 22767 Hamburg