+ Bitte beachtet, dass ab dem 01.04.25 bei der Beantragung von [EJH]-Fördermitteln nachgewiesen werden muss, dass ein fachlich adäquates Schutzkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existiert. Weitere Infos hier +
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Zuschussformulare und Unterlagen
Teilnehmendenlisten
Vorlagen für Teilnehmendenlisten, die für jegliche Freizeiten- und/oder Seminarzuschüsse vollständig mit ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Es gibt 2 Varianten: die komplette Teilnehmendenliste (alle Daten auf einer Liste) und die Teilnehmendenliste, Teil 1 und 2. Bei letzterer sind beide Listen zusammen ausgefüllt mit der gleichen Reihenfolge der Teilnehmenden einzureichen. Beim Ausfüllen beider Varianten ist darauf zu achten, dass der Datenschutz befolgt wird (d.h. jeder liest/bearbeitet nur seine eigenen Daten).
Inklusive Jugendarbeit 2026:
Antragsformular Inklusive Jugendarbeit (kann jederzeit eingereicht werden. Zum Antrag gehört eine Kurzbeschreibung)
Abrechnungsformular Inklusive Jugendarbeit (inkl. aller Belegkopien spätestens 4 Wochen nach dem Kauf bzw. nach Zahlung der zugehörigen Rechnung(en) einreichen)
Wandereuro 2026:
Antragsformular 2026 (bis 4 Wochen nach der Freizeit inkl. Teilnehmendenlisten einreichen)
EKS/HZE 2026:
Hier findet ihr das Antrags- und Abrechnungsformular, sowie das Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung:
- Antragsformular LFP 2.3.2.2. (EKS/HzE)
- Formular Prüfung Zuschussberechtigung
- Formular zur Abrechnung LFP 2.3.2.2. (EKS/HzE) (inkl. Teilnehmendenlisten und Kopien aller Abrechnungsbelege einreichen)
Seminare 2026:
Hier findet ihr das Antrags- und Abrechnungsformular für Seminare und entsprechende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
- Seminar-Antrag (spätestens eine Woche VOR dem Seminar einreichen)
- Seminar-Abrechnung (bis 4 Wochen nach dem Seminar inkl. Teilnehmendenlisten und Kopien aller Abrechnungsbelege einreichen)
Juleica-Schulungen 2026 (betrifft Erstausbildung, keine Verlängerungsseminare):
- Seminar-Antrag Juleica-Schulung (spätestens eine Woche VOR dem Seminar einreichen)
- Seminar-Abrechnung Juleica-Schulung (bis 4 Wochen nach dem Seminar inkl. Teilnehmendenlisten und Kopien aller Abrechnungsbelege einreichen)
Sonderurlaub / Verdienstausfall
Für ehrenamtliche Tätigkeit auf Freizeiten und Juleica-Schulungen können Sonderurlaub und Ausgleich bei Verdienstausfall beantragt werden. Dazu bitte die folgenden Formulare verwenden und zusammen mit einer Bestätigung des Freizeitenträgers (i.A. der Kirchengemeinde) über die ehrenamtliche Tätigkeit auf dieser Freizeit bei der [EJH] einreichen - die Unterlagen werden hier geprüft und an die Stadt Hamburg weitergeleitet.
Wichtige Bedingungen: Man muss eine gültige Jueica besitzen + die Freizeit wird von der Stadt Hamburg bezuschusst (z.B. über Wandereuro) + der beantragte Sonderurlaub / Verdienstausfall darf 12 Tage jährlich nicht überschreiten.