- 2.3.2.1 Für Seminaranträgeanträge müsst ihr aktuell keinen Eigenanteil leisten
- 2.3.1.4 Die Regelungen zum Verdienstausfall für Jugendgruppenleiter*innen gelten ab einem Tag
- 2.3.2.1 Allgemeinde Förderung von Freizeiten (Wandereuro) und
- 2.3.2.2 Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien gelten auch ab einem Tag
- 2.3.2.1 Allgemeine Förderung von Freizeiten (Wandereuro)
- Bei Anwendung der Position 2.3.2.1 des LFP (Allgemeine Förderung von Freizeiten) wird der Fördersatz pro Teilnehmerin und Teilnehmer bei eintägigen Veranstaltungen auf 20 € je Tag und bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtung auf 5 € pro Tag insgesamt mindestens 40 € festgelegt. Sofern es erforderlich ist, können bei mehr als sieben Teilnehmenden zwei Betreuungspersonen eingesetzt werden.
Ihr könnt also jetzt schon mehr Geld für eure Aktionen einplanen!!!
Die entsprechenden Formulare findet ihr: hier