Die Stadt Hamburg hat ein Interesse daran, dass Gruppenleiter*innen in der Jugendarbeit gut aus- und fortgebildet werden. Deshalb fördert sie Juleica- und andere Seminare über die Jugendverbände. Außerdem unterstützt sie die Jugendverbandsarbeit im Bereich der außerschulischen Jugendbildung.
Abend- / Tages- / Wochenend- / Wochenveranstaltungen sind möglich.
Zuwendungsberechtigt sind junge Menschen, die ihren Wohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben und die zwischen 6. bis zum 27. Jahre alt sind. Ältere (Ü 27) und Leitungspersonen dürfen 'angemessen mit einbezogen' werden. Angemessen sind in der Regel eine Ü27-Person auf angefangene 10 Teilnehmer*innen.
Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern können bis zu 33% berücksichtigt werden, wenn sie regelmäßig an Veranstaltungen der Jugendarbeit in Hamburg teilnehmen.
Bei Seminaren zur Ausbildung von Gruppenleiter*innen entfällt die Altersbegrenzung. Es können hier also beliebig viele Teilnehmende über 27 Jahren gefördert werden.
Bis spätestens eine Woche VOR Beginn der Maßnahme:
Es muss der aktuelle Antrag auf Zuschuss für Seminare/Veranstaltungen (LFP 2.3.1.2) ausgefüllt, unterschrieben und an die [EJH] geschickt werden.
Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular muss eine kurze sachliche Begründung zur Zielsetzung, zu Inhalten und Methoden sowie einen Verlaufsplan (Programmübersicht) mit eingereicht werden.
Falls euer Antrag nicht oder nur in begrenztem Umfang bewilligt werden kann, erfolgt umgehend ein Bescheid durch die [EJH].
Bis spätestens vier Wochen nach Ende der Maßnahme:
Es muss die aktuelle Abrechnung zum beantragten Zuschuss für Seminare/Veranstaltungen (LFP 2.3.1.2) ausgefüllt, unterschrieben und an die [EJH] geschickt werden.
Sämtliche Belege über die abgerechneten Kosten sind in Kopie beizulegen.
Außerdem muss die Teilnehmendenliste von allen ausgefüllt und unterschrieben und vom Antragsteller unterschrieben mit eingereicht werden. Bei Online-Seminaren müssen alle TN in die Liste eingetragen werden, unterschreiben muss nur die Leitung.
Es ist hilfreich und beschleunigt die Abrechnung, wenn alles zusammen bei der [EJH] eingereicht wird. Sehr begeistert sind wir über Abrechnungen, bei der die korrekte [EJH]-Nr. mit eingetragen ist (im Formular oben links). Diese Nummer wird bei der Bewilligung des Antrags mitgeteilt.
Aufgrund der Fülle der Anträge können pro Seminar / Veranstaltung voraussichtlich nicht mehr als 2.500,- € ausgeschüttet werden. Die Juleica-Seminare werden gesondert betrachtet.
Pro Teilnehmenden werden maximal anerkannt:
Bezuschusst werden Sach-, Organisations- und Honorarausgaben. Dabei werden die Ausgaben bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe anerkannt.
Bei Einsatz von Referent*innen sind darüber hinaus Ausgaben im Rahmen der jeweils gültigen Höchstsätze zuwendungsfähig. Die aktuellen Höchstsätze werden regelmäßig von der Bewilligungsbehörde bekannt gegeben. Der aktuelle Stand ist seit Oktober 2021 gültig.
Für ein Wochenendseminar (2 Übernachtungen) mit 10 Teilnehmer*innen bestehen Gesamtkosten von 900,- €.
Bezuschusst werden nur die auf der Teilnehmendenliste (und nur die zählt) mit eigener Unterschrift erfassten Personen. Wenn also dort 10 Menschen unterschrieben haben, gilt folgende Berechnung:
2 (Nächte) X 10 (Personen) X 35,- € = 700,- € maximal möglicher Zuschuss.
Wichtig ist, dass Eigenleistungen (Teilnehmer*innenbeiträge, Eigenmittel der Gemeinde, andere Einnahmen) in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten eingebracht werden müssen, also
Gesamtkosten: 900,- € (= 100%) - mind. 20% Eigenleistung: 180,- € = 720,- €, liegt also noch über dem max. Zuschuss.
In diesem Fall würde also der maximale Zuschuss von 700,- € auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Eigenleistung ist folglich hier etwas höher, also 22,22 %.
In der Praxis ergeben sich immer noch Fragen. Bitte wendet Euch an unser [EJH]-Büro, Tel: 040 / 306 20 13 70.
Viel Erfolg!