Zuschüsse für Seminare und Veranstaltungen

ACHTUNG! Vorläufiger Antragsstopp bei den Fördermitteln für Seminare und außerschulische Bildungsveranstaltungen (Gilt nicht für Juleica-Schulungen)
Sicher habt ihr es auch bemerkt: Die Kosten für Übernachtungen, Material und Lebensmittel sind zuletzt deutlich gestiegen, während sich unser Fördertopf für Seminare und außerschulische Bildungsveranstaltungen leider in diesem Jahr „nur“ auf dem Niveau der letzten Jahre befand, was unterm Strich eine deutliche Kürzung der jugendverbandlichen Arbeit in diesem Bereich bedeutet. Da viele Veranstaltungen insgesamt teurer ausgefallen sind als im letzten Jahr, sind die Fördermittel für dieses Jahr leider bereits so gut wie ausgeschöpft und wir müssen einen vorläufigen Antragsstopp verkünden. Alle Anträge, die bereits eingegangen sind, werden wir auch abrechnen können, sofern sie die beantragte Summe nicht überschreiten. Wir sind mit der Sozialbehörde im Gespräch und hoffen, dass wir selbst noch Gelder nachbeantragen können, so dass wir so schnell wie möglich wieder Fördermittel an euch ausschütten können und ihr eure Seminare zum Jugendtag am Buß- und Bettag wie gewohnt über uns abrechnen könnt. Wir entschuldigen uns und halten euch auf dem Laufenden – so früh im Jahr haben auch wir nicht mit einem leeren Fördertopf gerechnet!
Gute Bildungsangebote für gute Leute
Die Stadt Hamburg hat ein Interesse daran, dass Gruppenleiter*innen in der Jugendarbeit gut aus- und fortgebildet werden. Deshalb fördert sie Juleica- und andere Seminare über die Jugendverbände. Außerdem unterstützt sie die Jugendverbandsarbeit im Bereich der außerschulischen Jugendbildung.
Gefördert werden
- Teamercard /14+ Seminare
- Die Aus- und Fortbildung der Ehrenamtlichen durch die Kirchenkreise (Juleica-Seminare).
- Innerverbandliche Veranstaltungen. (z.B. Jugendausschüsse, Vollversammlungen und die Vorstandsarbeit).
- Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung - also Seminare und Veranstaltungen der 'politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, technischen oder naturkundlichen Bildung'. Inhaltlich müssen diese Maßnahmen über den 'thematischen und methodischen Alltag' der regulären kirchlichen Jugendarbeit hinaus gehen.
Abend- / Tages- / Wochenend- / Wochenveranstaltungen sind möglich.
Zuwendungsberechtigung
Zuwendungsberechtigt sind junge Menschen, die ihren Wohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben und die zwischen 6. bis zum 27. Jahre alt sind. Ältere (Ü 27) und Leitungspersonen dürfen 'angemessen mit einbezogen' werden. Angemessen sind in der Regel eine Ü27-Person auf angefangene 10 Teilnehmer*innen.
Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern können bis zu 33% berücksichtigt werden, wenn sie regelmäßig an Veranstaltungen der Jugendarbeit in Hamburg teilnehmen.
Bei Seminaren zur Ausbildung von Gruppenleiter*innen entfällt die Altersbegrenzung. Es können hier also beliebig viele Teilnehmende über 27 Jahren gefördert werden.
Nicht gefördert werden
- Seminare oder Veranstaltungen, „die überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben.“ Also alles, was im engerem Sinne kirchlichen Zwecken dient, wie katechetische (z.B. Konfirmand*innen) / religionspädagogische (z.B. Kirche entdecken) / missionarische (z.B. Jugendgottesdienste) Arbeit ist nicht förderungsfähig. All das müssen wir als Kirche und Gemeinden selbst finanzieren. Bei der [EJH]-Förderung handelt es sich ja um Steuermittel die „vom Staat“ kommen.
- Freizeiten und internationale Jugendbegegnungen. Für sie gibt es gesonderte Förderungswege, s. Freizeiten.
- Seminare oder Veranstaltungen, 'die gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden.'
Was ist zu tun?
Bis spätestens eine Woche VOR Beginn der Maßnahme:
Es muss der aktuelle Antrag auf Zuschuss für Seminare/Veranstaltungen (LFP 2.3.1.2) ausgefüllt, unterschrieben und an die [EJH] geschickt werden.
Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular muss eine kurze sachliche Begründung zur Zielsetzung, zu Inhalten und Methoden sowie einen Verlaufsplan (Programmübersicht) mit eingereicht werden.
Falls euer Antrag nicht oder nur in begrenztem Umfang bewilligt werden kann, erfolgt umgehend ein Bescheid durch die [EJH].
Bis spätestens vier Wochen nach Ende der Maßnahme:
Es muss die aktuelle Abrechnung zum beantragten Zuschuss für Seminare/Veranstaltungen (LFP 2.3.1.2) ausgefüllt, unterschrieben und an die [EJH] geschickt werden.
Sämtliche Belege über die abgerechneten Kosten sind in Kopie beizulegen.
Außerdem muss die Teilnehmendenliste von allen ausgefüllt und unterschrieben und vom Antragsteller unterschrieben mit eingereicht werden. Bei Online-Seminaren müssen alle TN in die Liste eingetragen werden, unterschreiben muss nur die Leitung. Bei Seminaren, die mehrtägig an Einzeltagen durchgeführt werden, muss für jeden Termin eine Teilnehmendenliste von allen Teilnehmenden unterschrieben werden - eine Liste für alle Termine reicht nicht aus.
Es ist hilfreich und beschleunigt die Abrechnung, wenn alles zusammen bei der [EJH] eingereicht wird. Sehr begeistert sind wir über Abrechnungen, bei der die korrekte [EJH]-Nr. mit eingetragen ist (im Formular oben links). Diese Nummer wird bei der Bewilligung des Antrags mitgeteilt.
Berechnung des Zuschusses
Aufgrund der Fülle der Anträge können pro Seminar / Veranstaltung nicht mehr als 2.500,- € ausgeschüttet werden. Die Juleica-Seminare werden gesondert betrachtet.
Pro Teilnehmenden werden maximal anerkannt:
- 8,- € bei Veranstaltungen / Seminaren von zwei bis unter sechs Stunden
- 18 € bei Veranstaltungen / Seminaren von mindestens sechs Stunden ohne Übernachtung
- 37,50,- € p. Übernachtung bei Veranstaltungen / Seminaren mit Übernachtung
Bezuschusst werden Sach-, Organisations- und Honorarausgaben. Dabei werden die Ausgaben bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe anerkannt.
Bei Einsatz von Referent*innen sind darüber hinaus Ausgaben im Rahmen der jeweils gültigen Höchstsätze zuwendungsfähig. Die aktuellen Höchstsätze werden regelmäßig von der Bewilligungsbehörde bekannt gegeben. Der aktuelle Stand ist seit Oktober 2021 gültig.
Ein Beispiel
Für ein Wochenendseminar (2 Übernachtungen) mit 10 Teilnehmer*innen bestehen Gesamtkosten von 1.000,- €. Bezuschusst werden nur die auf der Teilnehmendenliste (und nur die zählt) mit eigener Unterschrift erfassten Personen. Wenn also dort 10 Menschen unterschrieben haben, gilt folgende Berechnung:
2 (Nächte) X 10 (Personen) X 37,50 € = 750,- € maximal möglicher Zuschuss.
Wichtig ist, dass Eigenleistungen (Teilnehmer*innenbeiträge, Eigenmittel der Gemeinde, andere Einnahmen) in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten eingebracht werden müssen, also:
Gesamtkosten: 1.000 € (= 100%) - mind. 20% Eigenleistung: 200,- € = 800,- €, liegt also noch über dem max. Zuschuss.
In diesem Fall würde also der maximale Zuschuss von 750,- € auf das Konto des Antragstellers überwiesen werden. Die Eigenleistung ist folglich hier etwas höher als 20%.
Noch Fragen?
In der Praxis ergeben sich immer noch Fragen. Bitte wendet Euch an unser [EJH]-Büro, Tel: 040 / 306 20 13 70.
Viel Erfolg!