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Zuschuss Wandereuro (LFP 2.3.2.1) - Was ist zu tun?

Der allgemeine Zuschuss zu Freizeiten - auch bekannt als 'Wandereuro' (LFP 2.3.2.1)

 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein für die Bewilligung eines Wandereuro-Zuschusses?

 

  • Die Freizeit muss zwischen 3 und 21 Tage lang sein (An- und Abreisetag sind je 1 Tag). Sie darf religiöse Inhalte haben, aber nicht ausschließlich solche. Daher können Freizeiten mit offensichtlichen Titeln, wie 'Konfirmand*innenfreizeit' nicht als zuschussberechtigt anerkannt werden.
  • Die zuschussberechtigten Teilnehmenden müssen zwischen 6 und 27 Jahren alt sein.
  • Die zuschussberechtigten Teilnehmenden sind überwiegend wohnhaft in Hamburg. Maximal 33% dürfen auch woanders wohnhaft sein, wenn sie regelmäßig an Veranstaltungen der Jugendarbeit in Hamburg teilnehmen.

 

Mit welcher Zuschusshöhe kann gerechnet werden?

Die Fördersätze pro Teilnehmer*in betragen seit dem 01.01.2023 je Tag 2,00 € bei einer Dauer von mindestens 3 und höchstens 21 Tagen, mindestens jedoch 10,00 € je Freizeit und Person.


Sofern die Gruppe mindestens eine Größe von 8 Teilnehmer*innen hat, werden auch 2 Betreuer*innen über 27 Jahre gefördert. Ab 18 Teilnehmenden sind es 3 Betreuungspersonen, ab 26 Teilnehmenden 4 Be-
treuungspersonen. Bei größeren Gruppen wird entsprechend verfahren.

 

Was muss für den Zuschuss 'Wandereuro' bei der [EJH] eingereicht werden?

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abrechnungsformular Wandereuro 2023

+ in jedem Fall eine von allen Teilnehmenden komplett ausgefüllte und unterschriebene, sowie vom Freizeitträger unterschriebene Teilnehmendenliste.

 

Beides zusammen muss bis spätestens 4 Wochen nach dem Freizeitende bei der [EJH] vorliegen. Ihr werdet dann schriftlich über die bewilligte Zuschusshöhe informiert.

 

Sämtliche Formulare findet ihr auch im Downloadbereich (Info & Services).

Mit dem Wandereuro-Zuschuss wird pauschal die Freizeitarbeit der Gemeinde / des Trägers gefördert. Der Zuschuss ist auch unabhängig von den Teilnehmerbeiträgen.

WICHTIG: Teilnehmende, für die ein Zuschuss nach LFP 2.3.2.2 (EKS/Hze) beantragt wurde, können für den Wandereuro-Zuschuss nicht berücksichtigt werden.

Bei weiteren Fragen ruft gerne im EJH-Büro an (040 / 306 20 13 70) oder schickt eine e-mail.

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